BVLH zur BTW 2017

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Lebensmittelverluste gering halten

In Anlehnung an die Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, will die Bundesregierung, die Lebensmittelverluste in Deutschland bis zum Jahr 2030 halbieren (Sustainable Development Goal Nr. 12.3.)

Auch Lebensmittelhändler haben großes Interesse daran, Nahrungsmittelverluste zu reduzieren. Dadurch können sie einen Beitrag zum bewussten Umgang mit Lebensmitteln leisten sowie Umsatz- und Ertragseinbußen gering halten.

Deshalb richtet der Lebensmittelhandel sein Augenmerk darauf, den Bedarf so gründlich und vorausschauend wie möglich zu planen. Die fortlaufende Optimierung der Warenwirtschaft ist daher eine der wichtigsten Maßnahmen, um die bereits schon geringe Verlustquote weiter zu minimieren.

Ein weiteres Beispiel ist der preisreduzierte Verkauf von Frischeprodukten. Gründe für ein solches Vorgehen sind beispielsweise ein nahendes Mindesthaltbarkeitsdatum oder, wie bei Obst und Gemüse, leichte optische Mängel.

Darüber hinaus gehört der Lebensmittelhandel zu den größten Unterstützern der mehr als 900 lokalen Tafel-Organisationen und anderer karitativer Einrichtungen. Dieses seit mehr als 20 Jahren bewährte Prinzip basiert auf freiwilliger Zusammenarbeit. Die Unternehmen engagieren sich, weil sie wissen, dass ihre Spenden überschüssiger, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel einem guten Zweck dienen.

Soll die Halbierung der Lebensmittelverluste in Anlehnung an die UN-Nachhaltigkeitszeile perspektivisch tatsächlich gelingen, bedarf es eines konzertierten Vorgehens aller beteiligten und betroffenen gesellschaftlichen Gruppen – nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene. Daher begrüßt der deutsche Lebensmittelhandel sowohl die angekündigten beziehungsweise eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission. Dazu zählen insbesondere die nationale Koordinierungsplattform beim Bundeszentrum für Ernährung und die EU-Dialogplattform.


„Präventionsansätze müssen an der Höhe der Lebensmittelverluste entlang der gesamten Vermarktungskette ausgerichtet werden.“



Unsere Forderungen an die Politik

  • Art und Umfang der Präventionsansätze müssen an den Verlustzahlen entlang der gesamten Lebensmittelvermarktungskette ausgerichtet werden.
  • Messverfahren zur Ermittlung von Lebensmittelverlusten müssen sich an bereits vorhandenen sowie bewährten Erhebungsmethoden und Erfassungsinstrumenten orientieren. Dabei muss nicht nur der Heterogenität der Systeme im deutschen Lebensmittelhandel Rechnung getragen werden, sondern auch das Kosten-Nutzen- Verhältnis gewahrt bleiben.
  • Vor allem für frische, kühlpflichtige Produkte muss das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) erhalten bleiben. Sein Name ist etabliert und gelernt. Seine richtige Handhabung trägt zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung bei. Statt neue „Haltbarkeitsdaten“ einzuführen, sollte die Aufklärung über das MHD und über das Verbrauchsdatum im Vordergrund stehen.
  • Ein Gesetz, das Lebensmittelhändler verpflichtet, Produkte, die nicht mehr verkäuflich sind, an karitative Organisationen zu spenden, greift unverhältnismäßig in die unternehmerische Freiheit ein. Es bevormundet den Handel, obwohl dort nachweislich die geringsten Verluste der gesamten Produktionskette anfallen und die Unternehmen seit Jahren bereits auf freiwilliger Basis mit karitativen Organisationen zusammenarbeiten.